IAG
INTERNATIONALE ARBEITSGEMEINSCHAFT
FÜR GRUPPENANALYSE


Aus- und Weiterbildungsordnung1

Vorbemerkung:

Zur Selbsterfahrung im Gruppenrahmen kommen zu uns Teilnehmer mit unterschiedlicher Motivation:

  1. Privatpersonen in ganz unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Verhältnissen, die sich mit ihrer Lebenssituation, ihrer Beziehungssituation oder mit der Weiterentwicklung ihrer sozialen Empfindsamkeit und sozialen Kompetenz unter professioneller Begleitung beschäftigen möchten.


  2. Ärztliche oder psychologische Fachkollegen, die im Bereich Psychotherapie oder Gruppentherapie arbeiten und zur Fortbildung1 kommen. In diesem Falle geht es darum, dass eine frühere Selbsterfahrung und entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten aufgefrischt oder erweitert werden. Dies kann grundsätzlich in häufigeren Teilnahmen erfolgen.


  3. 1. Ärzte, die sich n der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie befinden.
    2. Ärzte, in der Weiterbildung zum Zusatztitel Facharzt für psychosomatische Medizin.
    3. Ärzte, in der Weiterbildung zum Zusatztitel Psychotherapie oder Psychoanalyse.


  4. Psychologische Psychotherapeuten, die eine Abrechnungsbefähigung für Gruppentherapie erwerben wollen.



Für denjenigen Personenkreis, der zur Aus- oder Weiterbildung kommen möchte, gilt folgendes:
  1. Weiterbildung für Ärzte (Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. für Psychotherapeutische Medizin oder Zusatztitel Psychotherapie oder Psychoanalyse) und Psychologische Psychotherapeuten/-therapeutinnen.

    1. Ärzte

      Die Teilnahme in Altaussee versteht sich als ein Baustein im Rahmen verschiedener Aus- und Weiterbildungsgänge der Fachgesellschaften und kann im Rahmen der Facharztweiterbildung benutzt werden. Da die Weiterbildungsregelungen für Ärzte/Ärztinnen in Deutschland in den einzelnen Bundesländern verschieden sein können, empfiehlt es sich, vorher bei dem/der für Sie zuständigen zur Weiterbildung befugten Arzt/Ärztin um die Anerkennung der Selbsterfahrungsteilnahme in Alt-aussee zu bitten. Bitte lassen Sie sich also genehmigen, dass Sie in Altaussee die Selbsterfahrung unter der Leitung eines/einer Arztes/Ärztin durchführen möchten, der/die in einem anderen Kammerbereich zur ärztlichen Weiterbildung befugt ist und bei uns als Leiter von Selbsterfahrungsgrup-pen tätig ist. (Herr Dr. Ardjomandi gehört als befugter Arzt zur Ärztekammer Niedersachsen, Frau Dr. Berghaus gehört als befugte Ärztin zur Ärztekammer Hamburg, Herr Prof. Janssen zur Ärztekammer Westfalen-Lippe und Herr Dr. Potthoff und Frau Dr. Volz zur Ärztekammer Nordrhein).

      Bei Ärzten, die z. Z. im Krankenhaus im Rahmen ihrer Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin arbeiten, ist die Genehmigung einzuholen in der Regel beim (bei der) leitenden Arzt/Ärztin der Klinik, damit die Teilnahme an der Selbsterfahrung dann später Bestandteil eines Weiterbildungs-Gesamtzeugnisses wird. Das Gesamtzeugnis wird i. d. R. vom (von der) Klinikleiter/in ausgestellt.

      Wer als Arzt /Ärztin einen Zusatztitel anstrebt, sollte sich an eine(n) von der zuständigen Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arzt wenden: Bei den meisten Kammern wird die Zusatztitel-Weiterbildung unter der Leitung einer solchen Person, d. h. eines dazu befugten Arztes / einer Ärztin durchgeführt, der/die schließlich ein Gesamtzeugnis ausstellt. – Ausnahme: Bei einigen wenigen Ärztekammern ist die Ausstellung eines Gesamtzeugnisses für den Zusatztitel nicht vorgesehen. Hier erwartet die Kammer, dass alle Teilschritte ihr im einzelnen nachgewiesen werden. In einem solchen Fall sollte die Genehmigung der Teilnahme an der Altausseer Gruppenselbsterfahrung bei der Kammer eingeholt werden. Gegenstand der so eingeholten Genehmigung sollte sein, dass die Selbsterfahrung unter der Leitung eines/einer von einer anderen Kammer befugten Arztes/Ärztin bei uns durchgeführt wird (wie oben namentlich aufgeführt). - Wir möchten erwähnen, dass es sinnvoll und üblich ist, die Unterschriften von befugten Ärzten/innen unter den verschiedenen Kammern anzuerkennen.


    2. Psychologen:

      Für Psychologische Psychotherapeuten kann die Teilnahme in Altaussee zum Erwerb einer Abrechnungsberechtigung für Gruppentherapie im Kassenrecht genutzt werden. Die Weiterbildungskompetenz liegt auch hier (wie bei der ärztlichen Weiterbildung) bei den zuständigen zur Weiterbildung befugten Ärzten und Lehrtherapeuten Ihres psychotherapeutischen Ausbildungsinstituts (Lehrtherapeuten können Ärzte oder Psychologische Psychotherapeuten sein). Mit einer entsprechenden Bescheinigung eines solchen befugten Arztes/Lehrtherapeuten kann die Abrechnungsgenehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden. Falls Sie also als Psychologischer Psychotherapeut eine Abrechnungsbefugnis für Gruppenverfahren erwerben wollen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme in einer Selbsterfahrungsgruppe bei einem unserer zur Weiterbildung befugten Ärzte (Dr. Ardjomandi, Frau Dr. Berghaus, Prof. Janssen, Dr. Potthoff), oder bei einem der bei uns tätigen psychologischen Lehrtherapeuten (Prof. Hayne, DPV Köln-Düsseldorf, Dipl.-Psych. Knauss, Prof. Lindner, DPG Hamburg, Frau Dr. Mahler-Bungers, DPV Kassel, Frau Dr. Meissner, DPV Köln-Düsseldorf, Frau Dipl.-Psych. Seidl, DPV München). Auch für die Psychologischen Psychotherapeuten empfiehlt es sich, vorher bei ihrem Ausbildungsinstitut die Anerkennung der Selbsterfahrungs-Teilnahme bei dem/der zur Weiterbildung befugten Arzt/Ärztin genehmigen zu lassen.


      1. Zu den Anrechnungsmöglichkeiten in Deutschland (nach Absprache mit dem zuständigen Weiterbildungsleiter):


      2. Grundsätzlich muss für die verschiedenen Facharzt- bzw. Zusatztitel-Weiterbildungen die folgende Selbsterfahrung nachgewiesen werden:

        Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
        • 150 Stunden Einzelselbsterfahrung sowie zusätzlich
        • 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung (zu erfüllen durch dreimalige Teilnahme in Altaussee)

        Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie
        • 150 Stunden Einzelselbsterfahrung oder
        • 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung (z.B. durch dreimalige Teilnahme in Altaussee)

        Arzt / Zusatztitel „Psychotherapie“, „Psychotherapie, fachgebunden“
        • 150 Stunden Einzelselbsterfahrung für "Psychotherapie" bzw.
        • 100 Stunden für "Psychotherapie, fachgebunden" oder
        • 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung für "Psychotherapie" (dreimalige Teilnahme in Altaussee)
        • bzw. 50 Doppelstunden für "Psychotherapie, fachgebunden" (zweimalige Teilnahme in Altaussee)
        • Theorie sowie Supervision
          Sofern dieser Personenkreis in Gruppenpsychotherapie tätig werden will, muss der KV eine Weiterbildung in Gruppenverfahren nachgewiesen werden im Umfang von:
        • 60 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
        • 24 Doppelstunden Theorie sowie Supervision

        Arzt / Zusatztitel „Psychoanalyse“
        • Einzel-Lehranalyse mindestens 250 Stunden, dreimal pro Woche
          Falls Gruppentherapie mit Kassen abgerechnet werden soll, müssen der KV nachgewiesen werden:
        • 60 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung (3 mal Altaussee)
        • 24 Doppelstunden Theorie sowie Supervision

        Psychologische Psychotherapeuten
        Wer nach den Psychotherapie-Richtlinien Gruppentherapie durchführen will, muss der KV Weiterbildung in Gruppenverfahren nachweisen:
        • 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung für tiefenpsychologisch fundierte bzw.
        • 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung für analytische Gruppentherapie
          (jeweils 3 mal Altaussee)
        • 24 Doppelstunden Theorie und 40 Stunden Supervision einer eigenen Gruppe.
          Wer als psychologischer Psychotherapeut mit analytischer Ausbildung Gruppentherapie durchführen möchte, dem wird empfohlen, Selbsterfahrung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Gruppentherapie zu erwerben.

      3. Anerkennung in Österreich


      4. Analytische Gruppenpsychotherapie ist ein in Österreich staatlich anerkanntes, eigenständiges Therapieverfahren. Die Ausbildung in Altaussee kann als Teilschritt zur Zulassung / Eintragung in das Psychotherapeutenregister genutzt werden. Die Veranstaltung ist approbiert durch die Österreichische Ärztekammer.

      5. Anerkennung in der Schweiz


      6. Im Rahmen der ärztlichen FMH bzw. der psychologischen Ausbildung nach Absprache mit dem zuständigen Weiterbildungsleiter.

  2. Zertifikat in analytischer bzw. tiefenpsychologisch fundierter Gruppenpsychotherapie


  3. Für Mediziner, Psychologen und Angehörige sozialer/pädagogischer Berufe besteht die Möglichkeit, ein spezielles Zertifikat in Gruppenpsychotherapie bei uns zu erwerben. Ein solches Zertifikat wird von vielen unserer Teilnehmer angestrebt, und zwar zusätzlich zu den oben unter I. angegebenen Zielen: Das Zertifikat hat sich als günstig für Bewerbungen in verschiedenen Laufbahnschritten erwiesen. Zum Erwerb des Zertifikats gehört im einzelnen:

    1. Viermalige Workshop-Teilnahme als Gruppenmitglied
    2. Dreimalige Teilnahme als Beobachter
    3. Dreimalige Teilnahme als Coleiter
    4. Teilnahme an einer kontinuierlichen analytischen Selbsterfahrungsgruppe (100 Doppelstunden)
    5. eine analytische Einzelselbsterfahrung (Mindestumfang 300 Stunden)
    6. der Erwerb von erweiterten Theoriekenntnissen, zusätzlich an einer externen Einrichtung, über 80 Doppelstunden
    7. Durchführung einer eigenen Gruppenleitung über 80 Sitzungen unter Supervision durch Gruppenlehranalytiker (Liste beim Sekretariat erhältlich).


    Das Zertifikat kann zur Aufnahme in den Deutschen Arbeitskreis für Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik (DAGG), d.h. in den wichtigen gruppentherapeutischen Berufsverband benutzt werden, und zwar in die Sektion „Klinik und Praxis“ oder „Analytische Gruppenpsychotherapie“.

    Erläuterungen: Während der viermaligen Workshopteilnahme als Gruppenmitglied und damit auch der entsprechenden
    Selbsterfahrung in Altaussee kann der weitere Ausbildungsgang, der zum Zertifikat führen soll, beantragt werden 2. Dazu sind folgende zusätzliche Schritte erforderlich:

    1. Für die Zulassung als Beobachter:


      • Die Erstellung von zwei Referaten für die Theorieseminare (während der ersten vier Workshops, an denen der Kandidat teilnimmt). Es wird Wert darauf gelegt, hierbei besonders interessierende Thesen zum jeweiligen Thema mit einer eigenen Stellungnahme herauszuarbeiten auf dem Hintergrund der gruppenanalytischen und psychoanalytischen Theorie. Es ist auch möglich, statt dieser zwei Referate nur eines anzufertigen und zusätzlich einen Bericht über das gesamte Theorieseminar des Workshops maschinengeschrieben dem Sekretariat zur Verfügung zu stellen: die Referate spätestens 4 Wochen vor Beginn des entsprechenden Workshops; die Berichte umgehend nach Beendigung des Workshops.
      • Die zweimalige Darstellung von Fällen aus dem eigenen Berufsfeld im Supervisionsseminar (während der ersten vier Workshops, an denen der Kandidat teilnimmt). Für Teilnehmer, die noch keine eigenen Gruppentherapien durchführen, ist die Darstellung eines Gruppenproblems, z.B. aus dem Arbeitsteam, dessen Mitglied sie selbst sein können, u.ä. möglich.
      • Schriftlicher Antrag vor demjenigen Workshop, an dem über die Zulassung als Beobachter entschieden werden soll 2. Dieser Antrag ist mit der Workshop-Anmeldung zu übersenden und sollte folgendes enthalten:

        -persönlichen Werdegang mit einer ausführlichen Schilderung der prägenden Erfahrungen und Entwicklungsschritte bis zur Gegenwart

        -tabellarischen beruflichen Werdegang
      • Zwei Zulassungsinterviews durch Gruppenleiter in Altaussee, zu denen keine analytische Beziehung besteht oder bestand 2.


    2. Im Status des Beobachters:


      • Teilnahme an Supervisionssitzungen nach jeder Gruppensitzung und im Rahmen der Staffsitzungen
      • Die Erstellung eines schriftlichen Referates im Fortgeschrittenen-Theorieseminar zum jeweiligen Thema. Dieses Theoriepapier wird vom Staff mit "positiv" oder "negativ" bewertet. Bei einer negativen Beurteilung kann ein neues Thema bearbeitet werden.
      • Mündlicher Bericht über eine eigene Grupppenleitung, der vom Leiter des Fortgeschrittenen-Seminars positiv bewertet werden muss.
      • Drei schriftliche Berichte über die Gruppen, die im Beobachterstatus bei einem Workshop in Altaussee begleitet werden. Diese sind jeweils innerhalb einer 3-Monatefrist nach Beendigung des jeweiligen Workshops dem Gruppenleiter sowie dem Sekretariat zu übersenden.

        Liegt der schriftliche Bericht eines Beobachters bis zum darauffolgenden Workshop nicht vor, kann die betreffende Beobachtung nicht als Teil des Weiterbildungsganges anerkannt werden (in diesem Fall wäre es notwendig, dass der Teilnehmer noch einmal beobachtet und hierüber einen Beobachterbericht zur Verfügung stellt).


    3. Für die Zulassung als Coleiter:


      • ein schriftlicher Antrag zusammen mit der Anmeldung zu demjenigen Workshop, in dem der Kandidat zum 3. Mal Beobachter ist.
      • Die Entscheidung über die Zulassung als Coleiter erfolgt durch die Konferenz der Gruppenleiter.

        Coleiter sind Gruppenleiter unter Supervision. Sie entrichten eine Supervisionsgebühr in Höhe von EUR 440,-- zum jeweiligen Workshop.

        Coleiter nehmen zur Reflexion der Gruppenprozesse an Supervisionssitzungen nach jeder Gruppensitzung sowie im Rahmen der Staffsitzungen teil.


    4. Vor Abschluss sind außerdem nachzuweisen:


      • eine analytische Einzelselbsterfahrung (Mindestumfang 300 Sitzungen)


      • eine externe kontinuierliche analytische Gruppenselbsterfahrung (100 Doppelstunden)

        Die Einzel- und die Gruppenselbsterfahrung müssen bei einem/einer anerkannten Analytiker/-in erfolgen, der/die Mitglied bei einer durch die Arbeitsgemeinschaft anerkannten Fachgesellschaft ist.


      • Theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychoanalyse, die an einem im Rahmen der DGPT-Institut oder (in anderen Ländern) an einem entsprechend anerkannten Institut erworben wurden (Mindestumfang 80 Doppelstunden extern, zusätzlich zu den Theorieseminaren der Workshops, die 30 Doppelstunden umfassen).


      • Über die Coleitung, die in Altaussee erfolgt, hinaus, muss eine eigene Gruppe über 80 Doppelstunden unter Supervision (40 Stunden) geleitet werden. Einzelheiten können bei der Arbeitsgemeinschaft erfragt werden. Es steht dem Kandidaten frei, diese Gruppenleitung in einer niedergelassenen Praxis oder im Rahmen einer klinischen Institution durchzuführen. Die Supervision soll bei einem Lehranalytiker/einer Lehranalytikerin in der Sektion Analytische Gruppenpsychotherapie im DAGG, ÖAGG bzw. einer entsprechenden Gesellschaft in anderem Ländern erfolgen.


Die Weiterbildung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Kandidat seine Einzel- und seine Gruppenanalyse beendet hat. Ausnahmen sind möglich und müssen beim Staff gesondert beantragt werden.

Stand: April 2012


1
Fortbildung
bedeutet die fortlaufende, im Prinzip lebenslang immer wieder durchgeführte Auffrischung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten.

Ausbildung bedeutet den Erwerb eines eigentlichen Berufes. So kann z.B. über die Ausbildung in Gruppenanalyse in Österreich der Beruf des Psychotherapeuten erworben werden. In Deutschland können Psychologen eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erhalten.

Weiterbildung bedeutet die zusätzliche spezialisierte Qualifikation in einem oder mehreren Verfahren, die auf einem entsprechenden Grundberuf aufbaut: Facharzt bzw. Zusatzbezeichnung bei Medizinern, Facharzt bzw. Zusatzbezeichnung bei Medizinern, Gruppenpsychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten.

2
Die meisten Teilnehmer bevorzugen als Termin für die Zulassungsinterviews das 4. Workshop, an dem sie teilnehmen. Sie haben dann ein differenziertes Bild von allen Einzelheiten der Weiterbildung in Altaussee.